Angebot schreiben als Handwerker: So baust du ein Angebot auf, das Kunden überzeugt
Ein Angebot schreiben gehört für Handwerker zu den Aufgaben, die keiner gern macht und die trotzdem über den Auftrag entscheiden. Der Kunde hat oft mehrere Betriebe angefragt. Wer zuerst ein klares, verständliches Angebot schickt, hat einen echten Vorsprung. Wer erst nach zwei Wochen ein unübersichtliches Word-Dokument verschickt, ist häufig schon raus.
Viele Angebote scheitern nicht am Preis, sondern an der Form. Der Kunde versteht nicht, was genau enthalten ist, vergleicht Äpfel mit Birnen und entscheidet sich im Zweifel für das Angebot, das er nachvollziehen kann. Ein gutes Angebot nimmt ihm diese Unsicherheit.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie ein Handwerker-Angebot aufgebaut ist, was reingehört, wie du Material und Arbeitszeit sinnvoll aufteilst, worin sich Angebot und Kostenvoranschlag unterscheiden und wie du Angebote direkt nach dem Termin vor Ort verschickst.
Gibt es Pflichtangaben für ein Angebot?
Anders als bei einer Rechnung gibt es für ein Angebot keinen festen gesetzlichen Katalog an Pflichtangaben. Du hast also viel Freiheit bei der Gestaltung. Bei Privatkunden gelten aber zusätzliche Verbraucherschutzregeln, zum Beispiel zur Preisangabe (Endpreis inklusive Umsatzsteuer) und unter Umständen ein Widerrufsrecht, wenn der Auftrag per E-Mail, Telefon oder beim Kunden zu Hause zustande kommt. Welche Regeln in deinem Fall gelten, klärst du am besten mit deiner Handwerkskammer oder einem Anwalt. Das heißt aber nicht, dass du auf wichtige Inhalte verzichten solltest. Ein Angebot ist die Grundlage für den späteren Auftrag und damit auch für die Rechnung. Was im Angebot unklar bleibt, führt später zu Streit.
Bewährt haben sich diese Angaben:
- Dein Firmenname mit Adresse, Telefon und E-Mail
- Name und Adresse des Kunden
- Datum des Angebots und eine Angebotsnummer
- Ort der Leistung, also die Baustellenadresse, wenn sie von der Kundenadresse abweicht
- Beschreibung der Leistungen in einzelnen Positionen
- Menge, Einheit und Einzelpreis je Position
- Nettobetrag, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag (oder ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung)
- Gültigkeit des Angebots
- Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls Ausführungszeitraum
Das Angebot schreiben: Aufbau Schritt für Schritt
Ein klarer Aufbau hilft dir und dem Kunden. So gehst du am besten vor:
- Kopf mit Absender und Empfänger. Wer bietet wem was an.
- Kurze Einleitung. Ein Satz reicht: "Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an."
- Positionen. Jede Leistung als eigene Zeile mit Menge, Einheit und Preis.
- Summen. Netto, Umsatzsteuer, brutto.
- Bedingungen. Gültigkeit, Zahlungsziel, was nicht enthalten ist.
- Abschluss. Ansprechpartner und ein freundlicher Satz, wie der Kunde den Auftrag erteilen kann.
Positionen verständlich formulieren
Der wichtigste Teil sind die Positionen. Schreib sie so, dass ein Laie versteht, was er bekommt. "Wandfläche Wohnzimmer spachteln (Q2), grundieren und zweimal mit Dispersionsfarbe weiß streichen" ist besser als "Malerarbeiten WZ". Ein Fliesenleger schreibt lieber "Bodenfliesen 60x60 im Bad verlegen, inklusive Fliesenkleber und Verfugung" statt nur "Fliesen Bad".
Achte auch auf passende Einheiten. Flächen gibst du in Quadratmetern an, Leitungen oder Sockelleisten in laufenden Metern, Bauteile wie Steckdosen oder Heizkörper in Stück, Arbeitszeit in Stunden. Pauschale Positionen sind möglich, sollten aber klar beschreiben, was die Pauschale umfasst.
Material und Arbeitszeit trennen oder zusammenfassen?
Beides ist üblich. Bei Leistungen wie "Fliesen verlegen pro Quadratmeter" ist ein Einheitspreis inklusive Kleinmaterial für Kunden gut vergleichbar. Bei größeren Materialposten, etwa einer Badewanne, einer Therme oder hochwertigen Fliesen, ist eine eigene Materialposition sinnvoll. So sieht der Kunde, wofür er bezahlt, und du kannst bei einer Änderung des Materials leicht anpassen.
Wenn Arbeiten nach Aufwand abgerechnet werden sollen, schreib den Stundensatz und eine geschätzte Stundenzahl ins Angebot. Wie du Stundenlohnarbeiten sauber vereinbarst und dokumentierst, liest du im Artikel Regiestunden abrechnen.
Was nicht enthalten ist
Ein Satz wie "Nicht enthalten: Entsorgung von Altmaterial, Gerüststellung, Arbeiten an der Elektrik" erspart dir viele Diskussionen. Gerade bei Sanitär- und Heizungsarbeiten tauchen sonst später Fragen auf, ob das Entfernen der alten Anlage mit drin war.
Gültigkeit: Wie lange gilt ein Angebot?
Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag auf einen Vertragsschluss. Nimmt der Kunde es an, kommt der Vertrag zustande. Deshalb solltest du immer eine Frist angeben, zum Beispiel "Dieses Angebot ist gültig bis zum 30.11.2026" oder "gültig für 4 Wochen ab Angebotsdatum". Ohne Frist ist unklar, wie lange du an deine Preise gebunden bist, und bei steigenden Materialpreisen kann das teuer werden.
Willst du dich bewusst nicht binden, kannst du das Angebot als freibleibend kennzeichnen. Das ist aber eher unüblich und schwächt beim Kunden den Eindruck von Verlässlichkeit.
Kostenvoranschlag oder Angebot: Was ist der Unterschied?
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Rechtlich gibt es aber Unterschiede.
Ein Angebot ist in der Regel verbindlich. Du bietest eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis an. Nimmt der Kunde an, gilt dieser Preis. Mehrkosten kannst du in der Regel nur verlangen, wenn sich der Leistungsumfang ändert, zum Beispiel weil der Kunde zusätzliche Arbeiten wünscht.
Ein Kostenvoranschlag (im Gesetz "Kostenanschlag" genannt) ist eine fachliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er ist grundsätzlich unverbindlich, sofern du keine Garantie für die Richtigkeit übernimmst. Ganz folgenlos ist er trotzdem nicht: Zeigt sich, dass die Kosten den Kostenanschlag wesentlich überschreiten werden, musst du den Kunden nach § 649 BGB unverzüglich informieren. Der Kunde kann den Vertrag dann kündigen. Wo die Grenze für eine wesentliche Überschreitung liegt, hängt vom Einzelfall ab.
Außerdem gilt: Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu bezahlen. Willst du dafür Geld verlangen, musst du das vorher ausdrücklich mit dem Kunden vereinbaren.
Bitte beachte: Das ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deinem Vertrag wende dich an einen Anwalt oder deine Handwerkskammer.
Angebote schnell vor Ort verschicken
Der größte Hebel ist Geschwindigkeit. Wenn du das Angebot noch am selben Tag oder sogar direkt nach dem Besichtigungstermin im Auto schreibst, ist die Erinnerung frisch und der Kunde noch voll im Thema. Dafür brauchst du keine Büro-Software am Schreibtisch, sondern eine Lösung auf dem Handy.

Bist du Kleinunternehmer, gelten für die Umsatzsteuer besondere Regeln. Was du dabei im Angebot beachten solltest, steht im Artikel Kleinunternehmer: Angebot ohne MwSt. Und wenn sich der Kunde nach dem Versand nicht meldet, hilft dir unser Ratgeber Angebot nachfassen.
Für einzelne Gewerke findest du außerdem passende Infos auf den Seiten Handwerker-App für Fliesenleger und Handwerker-App für Sanitär und Heizung.
Fazit: Klar, vollständig und schnell gewinnt
Ein gutes Handwerker-Angebot beschreibt die Leistungen verständlich, nennt Mengen, Einheiten und Preise, sagt klar, was nicht enthalten ist, und hat eine Gültigkeit. Wer zusätzlich schnell verschickt und freundlich nachfasst, gewinnt deutlich mehr Aufträge. Wenn du Angebote künftig direkt nach dem Termin vom Handy aus verschicken möchtest, lade dir die kostenlose App BauTano für iPhone oder Android herunter.
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Häufige Fragen
Muss ein Angebot vom Handwerker unterschrieben sein?
Eine Unterschrift ist für ein Angebot gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Angebot per PDF und E-Mail oder WhatsApp ist im Alltag üblich. Wichtig ist, dass klar ist, von wem es kommt und was angeboten wird.
Darf ich für ein Angebot Geld verlangen?
Grundsätzlich sind Angebote und Kostenvoranschläge im Zweifel kostenlos. Wenn du für einen aufwendigen Kostenvoranschlag eine Vergütung möchtest, musst du das vorher ausdrücklich mit dem Kunden vereinbaren.
Wie lange sollte ein Angebot gültig sein?
Eine feste Regel gibt es nicht. Viele Handwerker geben zwei bis sechs Wochen an. Je stärker deine Materialpreise schwanken, desto kürzer sollte die Frist sein.
Was passiert, wenn während der Arbeit Mehraufwand entsteht?
Bei einem verbindlichen Angebot gilt der vereinbarte Preis für die beschriebene Leistung. Kommen zusätzliche Arbeiten hinzu, solltest du sie vor der Ausführung mit dem Kunden absprechen und am besten schriftlich als Nachtrag festhalten.