Kleinunternehmer Angebot ohne MwSt: So schreibst du es richtig als Handwerker
Ein Kleinunternehmer Angebot ohne MwSt zu schreiben, klingt erst einmal einfach: Du lässt die Umsatzsteuer weg und fertig. In der Praxis stolpern aber viele Handwerker über Details. Welcher Satz muss ins Angebot? Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest? Und warum kann ein falsch ausgewiesener Steuerbetrag richtig Ärger machen?
Gerade wer sich gerade selbstständig gemacht hat, als Maler nebenbei Aufträge annimmt oder als Gärtner im ersten Jahr startet, nutzt oft die Kleinunternehmerregelung. Sie spart Bürokratie, hat aber ihre eigenen Regeln, die sich zum 1. Januar 2025 deutlich geändert haben.
In diesem Ratgeber bekommst du einen verständlichen Überblick. Wichtig: Das ist keine Steuerberatung. Steuerrecht hängt stark vom Einzelfall ab. Bevor du dich entscheidest oder wenn du unsicher bist, sprich bitte mit deinem Steuerberater.
Was die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bedeutet
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnest du deinen Kunden keine Umsatzsteuer. Du musst sie dann auch nicht ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug darfst du dir die Vorsteuer aus deinen Einkäufen (zum Beispiel für Farbe, Werkzeug oder den Transporter) nicht vom Finanzamt zurückholen.
Für Privatkunden ist das oft ein Vorteil: Dein Preis ist für sie der Endpreis, ohne zusätzliche 19 Prozent. Gewerbliche Kunden, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, haben dagegen keinen Preisvorteil, weil sie die Umsatzsteuer ohnehin zurückbekommen würden.
Die Grenzen seit dem 1. Januar 2025
Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen, jeweils bezogen auf den Gesamtumsatz netto:
- Vorjahr: Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf höchstens 25.000 Euro betragen haben.
- Laufendes Jahr: Der Umsatz im aktuellen Kalenderjahr darf 100.000 Euro nicht überschreiten.
Neu ist vor allem, was beim Überschreiten der 100.000 Euro passiert: Die Kleinunternehmerregelung fällt nicht erst im Folgejahr weg, sondern bereits ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Ab diesem Moment musst du Umsatzsteuer berechnen. Für das Jahr der Gründung gelten eigene Regeln. Wie das genau für deine Situation aussieht, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.
Ein Beispiel: Ein Fliesenleger hatte im Vorjahr 22.000 Euro Umsatz. Er darf im laufenden Jahr als Kleinunternehmer starten. Läuft das Jahr richtig gut und bekommt er einen großen Auftrag, der ihn über 100.000 Euro bringt, muss er ab diesem Umsatz Umsatzsteuer ausweisen. Und da er im laufenden Jahr deutlich über 25.000 Euro liegt, ist er im Folgejahr ohnehin kein Kleinunternehmer mehr.
Der richtige Hinweis im Angebot und auf der Rechnung
Auf der Rechnung muss ein Hinweis stehen, dass für deine Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Üblich ist zum Beispiel dieser Satz (die genaue Formulierung lässt du im Zweifel von deinem Steuerberater prüfen):
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Im Angebot ist der Hinweis zwar nicht in gleicher Weise vorgeschrieben wie auf der Rechnung, er ist aber sehr sinnvoll. Der Kunde sieht sofort, dass dein Preis der Endpreis ist, und es entstehen später keine Missverständnisse. Gerade Privatkunden vergleichen oft Angebote, bei denen einmal netto und einmal brutto gerechnet wird. Ein klarer Hinweis verhindert, dass dein Angebot falsch eingeordnet wird.
So sieht ein sauberes Kleinunternehmer-Angebot aus
- Deine Daten (Name, Anschrift, Kontakt) und die Daten des Kunden.
- Datum des Angebots und eine Gültigkeit, zum Beispiel "gültig bis 30.11.".
- Die Positionen mit Menge, Einheit und Einzelpreis.
- Eine Gesamtsumme, ohne Umsatzsteuer-Zeile.
- Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Optional: Zahlungsbedingungen und ein Hinweis zum möglichen Starttermin.
Wie du ein Angebot insgesamt übersichtlich aufbaust und kalkulierst, findest du ausführlich im Artikel Angebot schreiben als Handwerker.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest
Umsatzsteuer trotzdem ausweisen
Der wohl teuerste Fehler: Du schreibst aus Gewohnheit oder mit einer falschen Vorlage "zzgl. 19 % MwSt" auf die Rechnung. Wer Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt in der Regel auch, selbst wenn er Kleinunternehmer ist (§ 14c UStG). Prüfe deine Vorlagen deshalb genau.
Den Hinweis vergessen
Fehlt der Satz zur Kleinunternehmerregelung, ist für den Kunden nicht klar, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird. Auf Rechnungen ist ein entsprechender Hinweis Pflicht.
Netto und brutto verwechseln
Manche Kleinunternehmer kalkulieren ihren Preis "netto" und vergessen, dass sie die Umsatzsteuer auf ihre Einkäufe selbst tragen. Wenn du Material für 1.000 Euro brutto kaufst, sind das für dich auch 1.000 Euro Kosten. Rechne Material im Angebot also mit dem Preis, den du wirklich bezahlst.
Die Grenze nicht im Blick haben
Wer im Lauf des Jahres nicht auf seinen Umsatz achtet, merkt zu spät, dass er die 100.000 Euro überschritten hat. Führe eine einfache Übersicht über deine Einnahmen oder lass dir von deiner Buchhaltungssoftware regelmäßig den Stand anzeigen.
Vorschnell auf die Regelung verzichten
Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, etwa weil du viel investierst und die Vorsteuer zurückhaben möchtest. An diesen Verzicht bist du dann aber für mindestens fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG). Das sollte eine bewusste Entscheidung zusammen mit deinem Steuerberater sein.
Kleinunternehmer oder nicht: eine kurze Entscheidungshilfe
Die Kleinunternehmerregelung passt oft gut, wenn:
- du hauptsächlich für Privatkunden arbeitest,
- dein Umsatz klar unter den Grenzen liegt,
- du wenig in teure Maschinen oder Fahrzeuge investierst,
- du dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sparen möchtest.
Weniger passend ist sie oft, wenn du überwiegend für Firmen, Bauträger oder Hausverwaltungen arbeitest oder größere Anschaffungen planst. Ein Tischler, der gerade eine Formatkreissäge kaufen will, sollte genau rechnen. Auch hier gilt: Lass dich beraten, bevor du dich festlegst. Wenn du in der Holzverarbeitung tätig bist, findest du auf der Seite zur Handwerker App für Tischler und Schreiner weitere Infos, für Gärtner gibt es die Seite zur Handwerker App für Garten- und Landschaftsbau.
Fazit
Ein Angebot als Kleinunternehmer ohne MwSt ist schnell geschrieben, wenn du drei Dinge beachtest: keine Umsatzsteuer ausweisen, den Hinweis nach § 19 UStG einfügen und die Umsatzgrenzen seit 2025 im Blick behalten. Bei allen Fragen zu deiner persönlichen Situation ist dein Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Für das Angebot selbst kannst du die kostenlose App BauTano nutzen, die die Kleinunternehmer-Regelung direkt im PDF berücksichtigt.
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Häufige Fragen
Muss im Angebot als Kleinunternehmer ein Hinweis auf § 19 UStG stehen?
Auf der Rechnung ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung Pflicht. Im Angebot ist er sehr empfehlenswert, damit der Kunde sofort sieht, dass dein Preis der Endpreis ist. Üblich ist der Satz "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer seit 2025?
Seit dem 1. Januar 2025 darf der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten, jeweils netto. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, fällt die Regelung ab diesem Umsatz weg. Für das Gründungsjahr gelten eigene Regeln. Lass dir das im Zweifel von deinem Steuerberater bestätigen.
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer versehentlich MwSt ausweise?
Wer Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweist, schuldet sie in der Regel dem Finanzamt, auch als Kleinunternehmer. Eine Korrektur der Rechnung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sprich in so einem Fall am besten direkt mit deinem Steuerberater.
Kann ich als Kleinunternehmer Angebote mit einer App schreiben?
Ja. In BauTano schaltest du die Kleinunternehmer-Regelung bei den Angeboten ein, dann wird keine Umsatzsteuer berechnet und der Hinweis erscheint im PDF. Die Rechnung selbst schreibst du allerdings in deiner Buchhaltungssoftware, denn BauTano erstellt keine Rechnungen.